HPR CONSULTING

Beflügelnd gute Strategien

ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN

HPR Consulting arbeitet auf den Gebieten:

- Erneuerbare Energien, - Strom- und Erdgasversorgung sowie Fernwärmeversorgung, - Strategische Planung/Unternehmensstrategie/Geschäftsentwicklung, - Gesprächsführung, - Geschäftsführung, - Projektmanagement, - Veränderungsmanagement, - Vertrieb und Marketing - Personalberatung/Recruiting, - Kommunal- und Landespolitik, - Aufsichtsratstätigkeit , - Ansiedlungspolitik, - Facility Management, - Netzwerkstrategie

Ferner werden auf Wunsch auch kaufmännische und juristische Gutachten unter Einbindung dritter Dienstleister erstellt.

SONSTIGES

Die Konditionen obiger Leistungen werden Individuell berechnet. Die Arbeitszeit bei auswärtigen Arbeiten beginnt bei der Abreise aus Berkholz-Meyenburg und endet mit der Rückkehr. Andere Regelungen sind als Ausnahmeregelungen zu vereinbaren. Reisekosten und Spesen werden entsprechend den angefallenen Kosten abgerechnet. Bei Autofahrten werden € 0,40 (netto) pro gefahrenen Kilometer verrechnet. Zu allen Preisen kommt die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzu.

GÜLTIGKEIT

Diese Preisliste gilt ab 01.12.2017 | Berkholz-Meyenburg, Dezember 2017

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND AUFTRAGSBEDINGUNGEN DER HPR CONSULTING

  • Geltungsbereich Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen der HPR Consulting und ihren Auftraggebern über Beratungsleistungen und sonstiger Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
  • Umfang und Ausführung des Auftrages (1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Die HPR Consulting ist berechtigt, sich zu Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der vereinbarten Leistung, so ist die HPR Consulting nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
  • Informations- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass der HPR Consulting alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.
  • Berichterstattung und mündliche Auskünfte Hat die HPR Consulting die Ergebnisse ihrer Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist die schriftliche Darstellung maßgebend.
  • Berichterstattung undSchutz des geistigen Eigentums der HPR Consulting (1) Der Auftraggeber sichert zu, dass die Rahmen des Auftrages gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. (2) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen der HPR Consulting (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung der HPR Consulting soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. Eine Haftung gegenüber einem Dritten ist ausgeschlossen. mündliche Auskünfte Hat die HPR Consulting die Ergebnisse ihrer Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist die schriftliche Darstellung maßgebend.
  • Mängelbeseitigung (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch die HPR Consulting. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 7. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einem Bericht oder einem Gutachten und dergleichen enthalten sind, können jederzeit auch Dritten gegen- über berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der vereinbarten Leistung der HPR Consulting enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diese, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen soll der Auftraggeber seitens der HPR Consulting vorher gehört werden.
  • Haftung, Verjährung (1) Die HPR Consulting haftet auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und ausschließlich in Bezug auf den vereinbarten Leistungsgegenstand des vorangestellten Vertrages, wie folgt. a) als Unternehmensberater Die Haftung richtet sich nach der bestehenden Haftpflichtversicherung für Unternehmensberater mit einer Begrenzung für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von 1.000.000,- € Mio. € / Schaden. (2) Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für von HPR Consulting beauftragte Dritte. (3) Alle etwaigen Ansprüche gegen die HPR Consulting verjähren spätestens nach Ablauf von 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.
  • Datenschutz Die HPR Consulting darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. Im Übrigen gelten die Vorschriften des BDSG in aktueller Fassung.
  • Vergütung (1) Die HPR Consulting hat neben ihrer Honorarforderung Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Sie kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung ihrer Leistungen von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Eine Aufrechnung der Forderungen der HPR Consulting auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  • Unterlagen Nach erbrachter Leistung hat die HPR Consulting auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftrag erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen der HPR Consulting und ihrem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Die HPR Consulting kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
  • hlussbestimmungen (1) Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Vertragspartner genügen diesem Erfordernis auch durch Übersendung von Dokumenten in Textform, insbesondere durch Fax oder E-Mail, soweit nicht für einzelne Erklärungen etwas anderes bestimmt ist. Die Schriftformabrede selbst kann nur schriftlich aufgehoben werden. Anlagen sind Bestandteil des Vertrages. (2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, wird der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken. (3) Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Aachen, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder falls er einem solchen gleichgestellt ist oder falls er seinen Sitz oder seine Niederlassung im Ausland hat.

Stand November 2017